Biotopeinrichtende und -lenkende Maßnahmen
…an/in Gewässer- und Feuchtlebensräumen
Stillgewässer
Die meist großen Teiche im Projektgebiet sind Naturschutzobjekte mit Lebensräumen von hoher gesamtstaatlicher Bedeutung. Es handelt sich jedoch auch um Kulturbiotope, die zur Nahrungsmittelproduktion, zur Wasserregulation oder jüngst auch zur Freizeitnutzung geschaffen wurden. Deren halbnatürliche, wassergebundene Pflanzen- und Tiergemeinschaften haben sich zu Hot-Spots der Artenvielfalt entwickelt. Zu ihrer Qualitätserhaltung sind Pflegemaßnahmen notwendig. Viele der Stillgewässer sind bereits sanierungsbedürftig.
Sanierung und Wiederherstellung naturschutzorientierter Teichbewirtschaftung (EG2)
Die Sanierung zielt unter anderem auf Maßnahmen ab, welche die Funktionsfähigkeit der technischen Teichanlagen verbessern. Denn die Teichanlagen dienen als Grundlage für die Wiederherstellung einer extensiven Bewirtschaftung. Wichtig für diese ist nämlich, dass die Anlagen zur Wasserstandregulierung gut funktionieren. Die Vogelsbergteiche sollen zudem im Wechsel abgelassen, abgefischt und je nach Bedarf entschlammt werden. Durch Begleituntersuchungen können hieraus Erkenntnisse für die zukünftige Pflege der Teichbewirtschaftung gesammelt werden.
Eine extensive Bewirtschaftung der Gewässer zielt auf die Förderung der Haupt-Leitarten Schleie, Schlammpeitzger, Große Teichmuschel, Schwarzhalstaucher, Kormoran, Fischadler, Laubfrosch, verschiedene Libellenarten und Arten der Teichbodengesellschaften ab. Leichte Wasserstandabsenkungen im Sommer mit trockenfallenden Schlammflächen erhöhen die Biotopqualität für durchziehende Watvögel und fördern die Entwicklung der seltenen Teichbodenflora. Negativ für einen Teich und seine Biodiversität ist ein Dauerstau über mehrere Jahre, wie er meist in typischen Angelgewässern und Freizeitgewässern Praxis ist.
Arbeitsrahmen einer extensiven und naturschutzorientierten Bewirtschaftung:
- Sömmerung
Bezeichnet ein Trockenlegen des Teiches über die Sommermonate und damit einhergehende Veratmung der Schlammauflage an der Luft. Die abgefischten Jungtiere und Muscheln werden vorübergehend in einem anderen Teich untergebracht. Um den Prozess des Schlammabbaus zu verstärken, kann der Pflanzenaufwuchs auf dem Teichboden gemäht und abtransportiert werden. Bei zu geringem natürlichen Bewuchs besteht außerdem die Möglichkeit auf dem Teichboden während der Vegetationsperiode Hafer oder Mais anzubauen und diesen zu ernten. Zuletzt wird die verbliebene Mächtigkeit der Schlammauflage geprüft, eine Schadstoffprobe genommen und eine mögliche Abnahme des Schlamms durch Landwirte geklärt. Bei geringer Schadstoffbelastung trägt der Schlamm zur Bodenverbesserung bei und kann auf den umliegenden Feldern ausgebracht werden. Eine maschinelle Entschlammung ist jedoch nur bei geprüfter Notwendigkeit und mit großer Behutsamkeit durchzuführen. - Sanierung der technischen Teichanlagen
Bietet sich parallel zur Sömmerung an. Die Sanierungen können z.B. Ablassvorrichtungen, Überläufe, Dämme und Zuflüsse umfassen. - Anpassung des Fischbesatzes
Dazu gehören eine extensive Bewirtschaftung sowie die Förderung von Schleie und ein geringer bis kein Besatz mit Karpfen und Hecht - Einrichtung von Gewässerrandstreifen als Pufferzonen und
- Anlage von Gelegeschutzzonen (z.B. Brutinseln)
Renaturierung von Stillgewässern (EG5)
Entscheidende strukturelle Komponenten von naturschutzfachlich hochwertigen Stillgewässern sind in Teilen besonnte, ausgedehnte Flachufer mit breiten Wechselwasserzonen, welche üppige am/im Wasser lebende Vegetationsbestände beherbergen. Die Beseitigung vorhandener Uferbefestigungen an Teichen stellt eine Voraussetzung für weitere Optimierungsmaßnahmen dar. Dazu zählen die Anlage von Flachwasserzonen und das Abflachen von Uferböschungen. Uferabflachungen werden als Modellierungsarbeiten mit einem Bagger umgesetzt. Zusätzlich kann die Schaffung von künstlichen Ufersteilwänden Möglichkeiten für Brutstandorte anbieten. Gewässertypische und standortheimische Ufergehölze sollten mindestens einreihig an den Gewässerrändern angelegt werden, da so vielfältig strukturierte Ufer entstehen und sie auf diese Weise die Uferregion sowie das gesamte Gewässerbett für Flora und Fauna verbessern können. Hinzu kommt eine Funktion als Barriere für Schad- und Nährstoff- sowie Feinsubstrateinträge aus der Umgebung und Uferschutz durch das festigende Wurzelwerk. Aber auch vegetationsfreie Schlamm- und Sandufer stellen für viele Tier- und Pflanzenarten wichtige Biotope dar. Maßnahmen, um die Ufer vegetationsfrei zu halten, können die Entfernung von Röhrichtpflanzen und/oder Gehölzanflug beinhalten. Zur Vermeidung unerwünschter Stoffeinträge in die Gewässer sind ungenutzte oder extensiv genutzte Pufferstreifen mit einer Breite von 10 m bereitzustellen. Dies setzt eine gute Zusammenarbeit mit Bewirtschaftern der angrenzenden Flächen voraus. Eine weitere Maßnahme zur Renaturierung von Stillgewässern ist die Beseitigung standortfremder Gehölze. Dies betrifft in erster Linie Nadelbäume, insbesondere die Fichte.
Fließgewässer
Für die meisten Maßnahmen, die direkt in den Gewässerkörper eingreifen und ggfs. auch das Abflussverhalten verändern, werden Plangenehmigungsverfahren erforderlich. Alle Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und zur Renaturierung von Fließgewässern sind daher zunächst mit unterer und oberer Wasserbehörde sowie den betroffenen Eigentümern (meist Gemeinden) abzustimmen. Anschließend sind für diese Maßnahmen detaillierte Ausführungsplanungen zu erarbeiten. Somit sind Fließgewässerrenaturierungen mit einem hohen Zeitaufwand verbunden.
Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern (EG3)
Wanderhindernisse werden hauptsächlich von Verrohrungen aber auch von Rampen, Abstürzen, Schwellen und Wehren gebildet und sind für Wasserlebewesen oftmals kaum bis gar nicht passierbar. Stattdessen sollen offene Gerinne geschaffen werden, deren Profil, Linienführung und Substrat gewässertypisch zu gestalten sind. Kurze Verrohrungen sind ebenfalls zu entfernen und ggf. mit weiten Durchlässen zu ersetzen. Allgemein ist zu beachten, dass die Durchgängigkeit auch über eine sedimentgeprägte Gewässersohle ermöglicht wird. Das Entfernen von Absturz- und Querbauwerken steht häufig in Verbindung mit einer Laufverlängerung, um natürliche Gefälleverhältnisse wiederherzustellen. Können Querbauwerke nicht, oder nicht ganz zurückgebaut werden, sollen zumindest Umgehungsgerinne oder sogenannte „Raue Rampen“ angelegt werden. Dazu bedarf es ggf. Flächenankäufen. Ein Rückbau sollte aber nach Möglichkeit das gesamte Bauwerk umfassen. Auch Sohlbefestigungen haben einen negativen Einfluss auf den Wasserkörper und dessen Funktion als Lebensraum. Durch das Verbauen oder Betonieren der Sohle wird das Fließgewässer kanalisiert, die Abflussgeschwindigkeit künstlich erhöht und die am Gewässergrund lebenden Organismen verlieren ihren Lebensraum. Um Strömungsverhältnisse in einen naturnahen Zustand zu bringen und die Durchgängigkeit für Wasserlebewesen zu ermöglichen, werden Sohlbefestigungen deshalb zurückgebaut.
Damit auch in biologisch verarmten Bächen eine Wiederbesiedelung durch anspruchsvolle Arten erfolgen kann, müssen nach Möglichkeit alle Barrieren entfernt werden. Auf diese Weise wird ein durchgehendes offenes Fließgewässersystem hergestellt, welches eine uneingeschränkte Auf- und Abwärtsbewegung der Fauna und somit deren Ausbreitung zulässt.
Renaturierung von Fließgewässern (EG4)
Eine Renaturierung der Fließgewässer erfolgt abhängig des Fließgewässertyps. Für die zum Teil in bewaldeten Gebieten verlaufenden Mittelgebirgsbäche (Typ 5 und 5.1) des Projektgebietes liegt der Fokus auf einer Gehölz- und bachbezogenen Waldpflege. Besonders sensibel sind Gewässer im Bereich ihrer Quellregion. Je näher man dieser kommt, desto geringer sind die Dynamik und Fähigkeit des Fließgewässers Schäden auszugleichen und Hindernisse zu überwinden. Deshalb ist die Bewirtschaftung der bachnahen Wälder höchstens extensiv zu betreiben, was bedeutet nur einzelne Bäume selektiv zu entnehmen, oder den Wald sogar sich selbst zu überlassen. In Anbetracht der Gewässerpflege sind standortfremde Gehölze (v.a. Fichten) von den Bachstandorten zu entfernen und eine natürliche, standorttypische Vegetation anzustreben. Um die Maßnahmen im nötigen Umfang durchsetzen zu können, ist in mehreren Förderräumen die Flächensicherung durch Ankauf oder Langzeitpacht erforderlich.
Eine weitere Maßnahme zur Fließgewässerrenaturierung ist die Beseitigung von Uferverbauungen. Dadurch kann die natürliche Fließdynamik eines Gewässers wiederhergestellt werden. An den unbefestigten Abschnitten können Uferabbrüche und Bachverlagerungen erfolgen. Die entstehenden Strukturen sind ausdrücklich erwünscht und stellen bspw. Brutbiotope des Eisvogels als Zielart der Fließgewässer dar. Die Anlage von naturnahen Uferböschungen/Ufergehölzen kann anstatt von Verbauungen im Laufe der Zeit eine Uferbefestigung, u.a. in Form von Wurzelgeflechten liefern. Eine Diversifizierung der Fließgeschwindigkeiten und Strukturen des Gewässers führt außerdem zu vielfältigen wertvollen Habitaten, wie Ruhe- und Flachwasserzonen verschiedener Tiefe. Je geringer der Neigungswinkel der Flachwasserzonen und Ufer ist, umso günstiger sind die Besiedelungsmöglichkeiten und umso breiter ist auch das Artenspektrum.










